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   FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05   

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https://dejure.org/2005,26860
FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05 (https://dejure.org/2005,26860)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2005 - VII 143/05 (https://dejure.org/2005,26860)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2005 - VII 143/05 (https://dejure.org/2005,26860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung auch bei voraussichtlich günstigem Prozessausgang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung auch bei voraussichtlich günstigem Prozessausgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung bei Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Spielgerätesteuer nach der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte; Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei voraussichtlich günstigem Prozessausgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    Ebenso ist das BVerwG in seinem Urteil vom 13.4.2005 ( 10 C 5.04) bei der dort zu überprüfenden Vergnügungsteuersatzung davon ausgegangen, dass die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer gegen Verfassungsrecht verstoße.

    Allerdings spricht nach Auffassung des Senates eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass das BVerfG, wie inzwischen auch das BVerwG (vgl. Urteil vom 13.4.2005 - 10 C 5.04, BFH/NV Beilage 2005, 413 ), die Erhebung der Spielgerätesteuer nach der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar ansehen wird.

  • FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99

    Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    Das Finanzgericht habe in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG vom 26.4.2005 (VII 293/99) ausgeführt, dass das hamburgische SpStG verfassungswidrig und nichtig sei.

    Dies ergibt sich bereits aus dem Beschluss vom 26.4.2005 (VII 293/99), mit dem der Senat die Frage der Verfassungsmäßigkeit des hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl II 1996 S. 322 ; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    In diesem Falle fordert der BFH in ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zu Stande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das mit dem öffentlichen Interesse an einem Vollzug des Gesetzes abzuwägen ist (vgl. BFH, Urteil vom 6.03.2003 - XI B 7/02, BStBl II 2003, 516 m.w.N.).
  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände wichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheit in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (BFH, Beschluss vom 3.2.1993 - I B 90/92, BStBl II 1993, 426).
  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl II 1996 S. 322 ; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus FG Hamburg, 29.11.2005 - VII 143/05
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl II 1996 S. 322 ; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.).
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